Vorsorge-Untersuchungen
Schwangere Frauen haben einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Vorsorgeuntersuchungen.
Jede schwangere Frau hat in Deutschland einen Anspruch auf fachliche Betreuung während und einige Wochen nach der Schwangerschaft. Die Betreuung wird von Gynäkologen und Hebammen durchgeführt. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind gesetzlich in den Mutterschaftsrichtlinien verankert und werden von den Krankenkassen voll bezahlt. Die Betreuung durch den Arzt erfolgt normalerweise bis zur 31. Schwangerschaftswoche alle vier Wochen. In einem zweiwöchigen Rhythmus verhält sich dann der wiederkehrende Arztbesuch ab der 32. Schwangerschaftswoche. Ist die werdende Mutter über den mutmaßlichen Geburtstermin hinaus, sucht sie alle zwei Tage den behandelnden Arzt auf. Bei so genannten Risikoschwangerschaften kann das Intervall der Vorsorgeuntersuchungen auf alle zwei Wochen verkürzt werden. Zum Geburtstermin hin sogar auf jede Woche.
Eine kleine Übersicht über die gängigsten Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft wird Ihnen einen kleinen Einblick verschaffen:
- Bei jeder der Vorsorgeuntersuchungen wird der Blutdruck gemessen, eine Urinprobe untersucht und das Gewicht der Mutter festgestellt. Außerdem wird untersucht, ob die Mutter unter Wassereinlagerungen oder Krampfadern leidet. Später kommt noch die Aufnahme der kindlichen Herztöne hinzu.
- Die Bestimmung der Blutgruppe der Mutter sowie die drei Blutuntersuchungen auf Hepatitis B sowie der Röteln-Immunität gehören zu den Erstuntersuchungen.
- Es wird ebenso ein Test auf Chlamydien durchgeführt. So wird entweder über den Urin oder über das Sekret des Gebärmutterhalses auf die Chlamydien typische DNS getestet.
- Lebt die werdende Mutter mit Katzen zusammen wird meist noch ein Test auf Toxoplasmose ergänzt.
- Auf Verdacht wird ebenfalls ein HIV-Test durchgeführt.
- Regulär werden vom Arzt insgesamt drei Ultraschall-Untersuchungen in der 5. bis 12., in der 19. bis 22. sowie in der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
- Eine gepflegte Zahnhygiene der Mutter ist für das Kind sehr wichtig. Dadurch, dass im Körper der Mutter sich die Blutmenge erhöht hat, kann es häufiger am sensiblen Zahnfleisch zu Verletzungen kommen. Eventuell können aus diesen Verletzungen Entzündungen entstehen. Die Abwehrstoffe, welche der Körper der Mutter zur Bekämpfung der Entzündung aussendet, könnten dem Kind schaden. Deshalb empfiehlt es sich, mehrmals und regelmäßig während der Schwangerschaft den Zahnarzt aufzusuchen.
- Meist wird ein so genannter Glukose-Toleranz-Test (OGTT) am Ende der 24. und am Anfang der 25. Schwangerschaftswoche durchgeführt, um eine Schwangerschaftsdiabetes auszuschließen.
- Geht es auf das Ende der Schwangerschaft zu kommen Untersuchungen, wie des Gebärmutterstandes, die Lage des Kindes im Mutterleib und eine CTG-Messung (misst Herztöne des Kindes, auch im Vergleich zur Wehentätigkeit) hinzu.
- Bestimmung des Hb-Wertes im Blut der Mutter. Falls der Test ergibt, dass die Mutter rhesus negativ ist, wird die so genannte Anti-D-Prophylaxe angewandt. Die Mutter bekommt diese injektiert, damit es bei späteren Geburten keine Abwehrreaktion zwischen den mütterlichen Antikörpern und den kindlichen Blutkörperchen kommt. Dem Kind würden die roten Blutkörperchen quasi entzogen werden. Dies hätte Komplikationen, wie Blutarmut oder Missbildungen des Babys zur Folge.