Mutterschaftsgeld
Wann hat man Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Nach § 13 des MuSchG1 gilt:
- Sind Frauen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, erhalten sie für den Zeitraum der Schutzfristen2 (siehe hierzu den Bereich Beschäftigungsverbot vor Entbindung oder Beschäftigungsverbot nach Entbindung) und für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld.
- Frauen, welche nicht Mitglied einer gestzlichen Krankenkasse sind, erhalten dennoch Mutterschaftsgeld. Und zwar insgesamt bis zu einer Höhe von 210 Euro. Diese Kosten gehen zu Lasten des Bundes.
1 Mutterschutzgesetz: MuSchG. Erstfassung: 24.01.1952. Neugefasst durch Bekanntgabe vom 20.6.2002 I 2318; zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.3.2009 I 550.
2 Nach Paragraph 3 und 6 des MuSchG.