Mitteilungspflicht
Muss man den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Und wenn ja, wann?
Nach § 5 des MuSchG 1 gilt Folgendes:
- Die werdende Mutter hat die Pflicht, sofort nach Kenntnisnahme ihrer Schwangerschaft ihren Arbeitgeber davon und über den mutmaßlichen Tag der Entbindung in Kenntnis zu setzen.
- Die Schwangere muss auf Willen des Arbeitgebers hin das Zeugnis ihrer Hebamme oder ihres Arztes vorlegen. Die Kosten für dieses Zeugnis trägt jedoch der Arbeitgeber.
1 Mutterschutzgesetz: MuSchG. Erstfassung: 24.01.1952. Neugefasst durch Bekanntgabe vom 20.6.2002 I 2318; zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.3.2009 I 550.