Köhler will Kinderschutzgesetz verbessern
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler (CDU), teilte mit, dass Sie sich für ein verbessertes Kinderschutzgesetz stark machen möchte. "Wir werden den Kinderschutz in Deutschland umfassend stärken", mit diesen Worten leitete Kristina Köhler Ihr Vorhaben zu mehr Prävention und Intervention im Kinderschutz ein. Bereits am 27.01.2010 wurden 50 Kinderschutz-Experten aus den Bundesländern und Fachorganisationen zu einer von Frau Dr. Köhler arrangierten Fachdiskussion geladen. Der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung habe für Kristina Köhler höchste Priorität. Nur gemeinsam könne man die Gesetzeslücken schließen, die unseren Kindern unendliches Leid zufügen und zum Tode führen können, sagte Frau Dr. Köhler weiter.
- Ein neuer Leistungstatbestand "Frühe Hilfen" soll flächendeckend niederschwellige Unterstützungsangebote für Familien in belastenden Lebenslagen sicherstellen.
- Die CDU will niederschwellige und frühe Hilfsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen schaffen, noch während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Dazu zählt auch eine Verbesserung der Rechtsgrundlagen für Hebammen und Familienhebammen.
- Außerdem soll die Zusammenarbeit im Kinderschutz für alle damit befassten Berufsgruppen und Institutionen gestärkt und die Grundlagen für verbindliche Netzwerke geschaffen werden.
- Alle kinder- und jugendnah Beschäftigten sollen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das über alle einschlägigen Straftaten auch im Bagatellbereich informiert.
Die Schwerpunkte der Säule "Intervention" sind:
- Eine bundeseinheitliche Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger. Sie soll die von Ärzten wiederholt geforderte Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern erhöhen.
- Der staatliche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung soll weiter qualifiziert werden. Durch klare Vorgaben zu Handlungsbefugnissen und -pflichten soll mehr Handlungs- und Rechtssicherheit für die mit dem Kinderschutz befassten Professionen geschaffen werden. So soll dafür gesorgt werden, dass die Verantwortung, die auf ihren Schultern lastet, nicht zu groß wird.
- Mit einer Verpflichtung des bisher zuständigen Jugendamtes zur Übermittlung notwendiger Informationen an das Jugendamt am neuen Wohnort der Familie soll dem sog. "Jugendamts-Hopping" wirksam begegnet werden. Denn so sollen manche Eltern, die das Wohl ihres Kindes nicht im Blick haben, versuchen sich dem Zugang des Jugendamtes durch Wohnortswechsel zu entziehen.
1 BMFSFJ: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.