Höhe des Elterngeldes
Was steht den Eltern zu?
Nach § 2 des Gesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld 1 gilt:
- Die Höhe des jeweiligen Elterngeldes bezieht sich auf das durchschnittlich in den letzten 12 Monaten vor dem Geburtsmonat verdiente Gehalt. Hiervon werden 67 Prozent, aller höchstens jedoch 1.800 Euro monatlich gezahlt. 2
- Liegt das durchschnittliche Gehalt vor dem Geburtsmonat unter 1.000 Euro, so wird der Prozentsatz von 67 % um je 0,1 Prozentpunkte für alle 2 Euro, welche unter der Grenze von 1.000 Euro liegen, erhöht. So kann es in diesem Falle sein, dass das angesprochene Durchschnittsgehalt bis zu 100 % ausgezahlt wird. 3
- Der Mindestsatz des Elterngeldes beträgt 300 Euro. Dies gilt auch bei nicht Erwerbstätigen, welche 12 Monate vor dem Geburtsmonat arbeitslos waren. 4
- Das Elterngeld erhöht sich jeweils ab dem zweiten Kind um 300 Euro, wenn es sich um Mehrlingsgeburten handelt. 5
Geplante Änderungen im Rahmen des Konjunktursparpakets:
- Das Elterngeld soll von 67 Prozent auf 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes verringert werden. Jedoch nur in dem Falle, dass das Nettoeinkommen über der festgelegten Grenze von 1.240 Euro monatlich liegt.
- Darüber hinaus ist geplant, das Elterngeld in Höhe von 300 Euro für Hartz IV-Empfänger ganz wegfallen zu lassen
1 Nach Abschnitt 1 des Gesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld.
2 Nach Paragraph 2 Satz 1 des Gesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld.
3 Nach Paragraph 2 Satz 2 des Gesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld.
4 Nach Paragraph 2 Satz 5 des Gesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld.
5 Nach Paragraph 2 Satz 6 des Gesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld.