Geltungsbereich des Gesetzes
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz? Hier finden Sie Antworten.
Nach § 1 gilt das Gesetz1
- für arbeitende Frauen (egal ob in einem Minijob oder einen höher bezahlten Arbeitsverhältnis),
- für Frauen, welche in Heimarbeit Arbeit ableisten (Kugelschreiber montieren) und ihnen Gleichgestellte 2 - Voraussetzung ist jedoch, dass sie am Stück arbeiten.
Das Gesetz erfasst nicht nur schwangere Frauen, sondern auch die frisch gebackenen Mütter. denn auch in der ersten Zeit nach der Geburt sind bestimmte Maßnahmen zum Wohle des Kindes un der Mutter zu treffen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Storchenfeder-Bereich Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
1 Mutterschutzgesetz: MuSchG. Erstfassung: 24.01.1952. Neugefasst durch Bekanntgabe vom 20.6.2002 I 2318; zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.3.2009 I 550.
2 § 1 Abs. 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 BGBl. I S. 191.