Beschäftigungsverbot vor Entbindung
Wann beginnt der so genannte Mutterschaftsurlaub?
Nach § 3 des MuSchG1 gilt Folgendes:
- Bescheinigt ein ärztliches Zeugnis, dass bei Weiterarbeit das Leben oder die Gesundheit der werdenden Mutter oder ihrem Kind gefährdet wird, darf eine werdende Mutter nicht beschäftigt werden.
- Vor der Entbindung dürfen werdende Mütter nur 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beschäftigt werden. Besteht die werdende Mutter ausdrücklich auf Weiterbeschäftigung kurz vor der Geburt, so kann hier eine Ausnahme erfolgen. Diese Erklärung kann jedoch zu jeder Zeit widerrufen werden.
1 Mutterschutzgesetz: MuSchG. Erstfassung: 24.01.1952. Neugefasst durch Bekanntgabe vom 20.6.2002 I 2318; zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.3.2009 I 550.