Beschäftigungsverbot nach Entbindung
Wann kann eine Mutter wieder offiziell arbeiten gehen?
Nach § 6 des MuSchG1 gilt Folgendes:
- Mütter dürfen nach Ablauf von 8 Wochen nach der Geburt wieder beschäftigit werden.
- Bei Früh- und Mehrlingsgeburten dürfen Mütter nicht bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Geburt beschäftigt werden.
- Diese Fristen können sich je nach Fall (individuell) verlängern.
- Mütter, welche in den Folgemonaten nach der Entbindung, nachweislich durch ein ärztliches Zeugnis, nicht voll leistungsfähig sind, sollen nur gemäß ihrer Leistungsfähigkeit beschäftigt werden.
- Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit folgenden Arbeiten beschäftigt werden:
- Regelmäßiges Heben von Lasten mit mehr als 5 kg oder gelegentliches Heben von Lasten mit mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel;
- ab Anfang des 6. Schwangerschaftsmonates sollen Frauen nicht länger als 4 Stunden ausschließlich stehende Arbeit verrichten;
- Arbeiten, bei denen sich die werdende Mutter ständig hocken, bücken, beugen oder erheblich strecken muss;
- Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr (Gefahr durch Ausrutschen, Fallen etc.).
1 Mutterschutzgesetz: MuSchG. Erstfassung: 24.01.1952. Neugefasst durch Bekanntgabe vom 20.6.2002 I 2318; zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.3.2009 I 550.