Anspruch auf Elternzeit
Wer hat einen Anspruch auf Elternzeit?
Nach § 15 des Gesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld 1 gilt:
- Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Elternzeit besteht: 2
- Der Betreuende (ein Elternteil oder Sorgeberechtigter) muss mit dem Kind in einem Haushalt leben und das Kind selbst betreuen und erziehen.
- Der erwerbstätiger Betreuende (Elternteil, Großeltern, gesetzl. Betreuer) darf in der Elternzeit nur 30 Wochenstunden erwerbstätig sein.
- Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes besteht ein Anspruch auf Elternzeit. 3
- Die Eltern können sich die Elternzeit aufteilen, so dass jedes Elternteil zum Zuge kommen kann. 4
1 Nach Abschnitt 2 des Gesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld.
2 Nach Paragraph 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld.
3 Nach Paragraph 2 des Gesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld.
4 Nach Paragraph 3 des Gesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld.